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Armeewaffen erleichtern Tötungsdelikte Drucken E-Mail

Tötungsdelikte innerhalb der Familie verüben die meisten Täter, die sich danach selber das Leben nehmen, mit einer Schusswaffe. In einem Viertel dieser sogenannten erweiterten Suizide greifen sie zur Armeewaffe. Dies geht aus einer in der Fachzeitschrift «American Journal of Forensic Medicine and Pathology» veröffentlichten Studie von Schweizer Forscherinnen und Forschern hervor.

Diese haben dafür 75 erweiterte Suizide in der Familie aus den Jahren 1981 bis 2004 analysiert. In allen Fällen töteten die Täter zuerst ihre Angehörigen und anschliessend sich selber. Ein strengeres Waffenrecht könne dazu beitragen, erweiterte Suizide zu verhindern, schreibt Studienleiterin Silke Grabherr vom Institut für Rechtsmedizin am Universitätsspital Lausanne.

Der Kriminologe Martin Killias von der Universität Zürich teilt diese Ansicht. Die vielen Schusswaffen, die in Schweizer Haushalten vorhanden sind, würden dazu beitragen, dass auch Männer ohne latente Gewaltneigung ihre Frauen töten. Schusswaffen würden es erleichtern, den Widerstand mehrerer Menschen gleichzeitig zu brechen und verzweifelte Appelle zu übergehen. Mehrfachmorde mit anschliessendem Suizid seien mit anderen Waffen kaum so leicht realisierbar.

Nach mehreren Tötungsdelikten mit Armeewaffen, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen gesorgt hatten, beschloss eine Parlamentsmehrheit vor knapp drei Jahren, dass die Armee den Soldaten keine Munition mehr nach Hause mitgeben darf. Der Einzug der Munitions-Dosen, die noch zu Hause lagern, sollte Ende letzten Jahres abgeschlossen sein. Anfang dieses Jahres fehlten jedoch noch rund 60'000 von 257'000 Dosen Munition, schreibt der «Tages-Anzeiger».

Als weitere Präventions-Massnahme können Soldaten die Armeewaffe freiwillig und ohne Kosten im Zeughaus deponieren. Zudem müssen alle angehenden Rekruten eine Sicherheitsüberprüfung bestehen, bevor sie eine Waffe erhalten. Wesentlich weiter als die bisherigen Massnahmen des Bundes geht die Volksinitiative «Schutz vor Waffengewalt», die Anfang 2009 eingereicht worden ist. Sie verlangt, dass Militärangehörige Armeewaffen nicht mehr nach Hause mitnehmen dürfen. Wer eine Waffe und Munition kaufen und gebrauchen will, soll dafür neu den Bedarf und die erforderlichen Fähigkeiten nachweisen müssen. Und der Bund soll alle Waffen registrieren, um die Prävention und die Strafverfolgung zu erleichtern. In letzter Instanz wird das Volk über die Initiative entscheiden.

Der Text wurde mit freundlicher Genehmigung aus der Zeitschrift FrauenSicht übernommen. Informationen zu Zeitschrift und Abonnement unter www.frauensicht.ch.

 

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